Ansonsten müssen sich die künftigen Bewohner eines Hauses
für eine Form der Finanzierung und des Bauherrn entscheiden.
Hier ist die gängigste und einfachste Form die Eigentümer-Gemeinschaft.
Dies ist rechtlich unkompliziert, -dafür gibt es Musterverträge- und es ist
keine besondere Verwaltung nötig. Die Eigentümer sollten die nötige Abrechnung
der Nebenkosten selbst erledigen können, ansonsten kann man dafür eine Firma
beauftragen. Bei dem Eigentümer-Modell gehört jedem eine der Wohnungen, die aber
vollständig selbst finanziert werden muß. Wie man das Geld dafür
aufbringt, muß jeder selbst regeln. Wenn alle Wohnungen gleichwertig sind (in
Größe, Ausstattung, usw), kann man die Gesamtkosten einfach durch die Anzahl
teilen. Wenn nicht, muß man sich auf den Wert der Wohnungen und dem Anteil
an den gemeinsamen Hausteilen (Treppe, Flure,..) einigen, was nicht immer
einfach ist.
Etwas anders ist es, wenn man einen Bauträge findet, der das Haus baut und die
Wohnungen einzeln verkauft, dann bestimmt dieser den Kaufpreis der Wohnungen.
Hier ist es oft üblich, daß der Bau begonnen wird, wenn für 70% der Wohnungen
ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, der Bauherr vertraut dann darauf, daß der
Rest auch noch verkauft wird. Das Risiko, daß der Bau teurer als geplant
wird, liegt dann beim Bauherrn, der das freilich einkalkuliert (und obendrein
noch einen Gewinn haben will).
Für ein Gemeinschafts-Haus birgt das Eigentümer- Modell ein paar Nachteile:
- Es ist unsozial weil nur Leute zu Wohnungen kommen, die sich den Kauf leisten
können. Ältere Menschen bekommen oft auch keinen Baukredit mehr weil sie nicht
genug Sicherheiten bieten können.
- Der Eigentümer kann seine Wohnung frei verkaufen oder vermieten, die anderen
Bewohnen haben darauf keinen Einfluß.
- Alle allgemeinen Haus-Angelegenheiten müssen in der Eigentümer-Versammlung
einstimmig entschieden werden. Damit kann ein einzelner Eigentümer nötige oder
gewünschte Veränderungen blockieren.
Das weit bessere Modell für ein gemeinschaftliches Wohnen
ist die Genossenschaft. Diese ist eine juristische Person, die
das Haus baut, der es gehört und die die Wohnungen vermietet. Sie finanziert das
durch Genossenschaftsanteile und soweit möglich und nötig durch Kredite.
Eine Genossenschaft benötigt eine Geschäftsführung uns einen Aufsichtsrat, sie
muß Mitglied in einem Genossenschaftsverband sein, der ihre Bücher mindestes
alle zwei Jahre prüft. Damit ist die Gründung und Führung einer Genossenschaft
ziemlich aufwändig. Die Geschäftsführer brauchen professionelle kaufmännische
Kenntnisse und es entstehen laufende Kosten. Daher dürfte die Gründung einer
Genossenschaft für ein Haus viel zu aufwändig sein, das rentiert sich nur wenn
der Aufwand auf viele Genossen verteilt werden kann, also mehrere Häuser gebaut
und verwaltet werden. Man kann aber versuchen, unter das Dach einer vorhandenen
Genossenschaft zu schlüpfen, diese kann ihren Geschäftsbetrieb so gestalten, daß
jedes Haus ein geschlossen bewirtschaftet wird, also Verluste eines Projekts
sich nicht auf die anderen auswirken.
Aber wie kommt nun die Genossenschaft zu ihrem Kapital? Dazu gibt es im Grunde
zwei Modelle:
Genossenschaften können versuchen ihr Kapital durch kleinere Einlagen vieler Genossen zu gewinnen. So kann ein Haus, das 1 Million kostet durch 1000 gezeichnete Anteile von je 1000 Euro gewonnen werden. Da aber nur wenige Genossen in de Haus wohnen können, muß der große Rest durch andere Reize animiert werden, das Geld anzulegen. Das geht nur durch das Versprechen einer Rendite, die möglichst über dem einer Spareinlage bei der Bank liegt. Üblich sind z.B. Renditen von 5% bei einer Rückzahlung von 10-20 Jahren. Finanziell ist das freilich nur sinnvoll, wenn eine Bank höhere Zinsen für die Baufinanzierung verlangt. Nötig kann es trotzdem sein, da kaum eine Bank das Haus insgesamt vorfinzanzieren dürfte, sie verlangt einen guten Teil Eigenmittel, die auf diese Weise aufgebracht werden können. Dafür sind aber auch allerhand Vorleistungen nötig: Um Genossen zu gewinnen, muß man einen Prospekt herausgeben, in dem die das Bauprojekt genau und sorgfältig dargestellt wird, mitsamt einem Rückzahlungsplan. Dies erfordert professionelle Fertigkeiten und eine genaue Ermittlung der Bau-, Grundstücks- und Nebenkosten. Können die Versprechungen nicht erfüllt werden, gehen die Gelder sogar verloren, können die Geschäftsführer auch bis in ihr Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn ihnen mangelnde geschäftliche Sorgfalt beim Prospekt und der Geschäftsführung nachgewiesen werden kann. Ob ein Haus auf diese Weise finanziert werden kann, hängt davon ab, wieviel Miete verlangt werden kann und wieviel nach Abzug der monatlichen Hauskosten und der Raten für die Hypothek übrig bleibt. Rentabel ist so etwas aber meist erst nach 20 Jahren, wenn der Bankkredit abgezahlt ist und so lange wollen die meisten privaten Anleger nicht warten.
Kann das Eigenkapital nicht auf diese Art gewonnen werden, bleibt nur die
Einzahlung der nötigen Mittel durch die künftigen Bewohner selbst. Der
Vorteil gegenüber des Eigentum-Modells liegt darin, daß auch Menschen mit wenig
Geld zu einer Wohnung kommen können, wenn andere mehr einzahlen können,
Hauptsache die nötigen Eigenmitteln kommen insgesamt zusammen. Außerdem haftet
bei einem Bankkredit nicht der Mieter oder Genosse (außer mit seinen
eingezahlten Anteilen), sondern die Genossenschaft. Allerdings ist es fraglich,
ob das nötige Geld auf diese Weise zusammenkommt, denn auch wenn man seinen
Genossenschafts-Anteil genauso verkaufen kann, wie die Wohnung selbst (ggf. mit
Gewinn), ist es schon psychologisch weniger attraktiv sein Geld als
Miteigentümer des Hauses zu investieren, als als alleiniger Eigentümer einer
Wohnung.
Dabei ist dieses Modell fast das Gleiche wie bei der Eigentumswohnung: Man
erhält ein lebenslanges Wohnrecht in "seiner" Wohnung und zahlt als "Miete"
nur seinen Anteil an den allgemeinen Unkosten des Hauses (Umlage, Hausgeld)
und der Raten für die Bank. Man ist zwar nicht Eigentümer einer Wohnung, ist
aber am Eigentum des Hauses beteiligt und kann diesen Anteil auch verkaufen.
Der Vorteil einer Genossenschaft liegt im Sozialen:
- über alle Angelegenheiten entscheiden alle Mitglieder einer Genossenschaft
demokratisch nach Mehrheitsentscheid, so über Nachmieter, Änderungen, bauliche
Angelegenheiten, Renovierung, ...auch die Höhe der Mieten.
- im Vordergrund steht das Wohl der Genossenschaft. Die Geschäftsführung kann
sich sogar einem Mehrheitsbescheid widersetzen, wenn dieses Wohl gefährdet wird,
z.B. wenn zu niedrige Mieten beschlossen werden, die die Wirtschaftlichkeit
gefährden.
- es können Menschen zu Wohnungen kommen, die sie sich nicht kaufen könnten.
Eine
andere mögliche Rechtform ist der Verein. Einen Verein zu
gründen ist recht einfach, man benötigt 7 Mitglieder, eine Satzung und muß einen
Vorstand wählen. Ein Verein muß nicht einmal eingetragen sein, um eine
rechtsfähige Person zu sein, die ein Konto führen und ein Haus bauen kann. Aber
hier ist die Finanzierung ein Problem: Niemand wird Geld auf das Vereinskonto
einzahlen, wenn er dafür keme Sicherheiten hat, das Geld zumindést
zurückzuerhalten. Eine Möglichkeit wäre ein Kreditvertrag, aber da es sich hier
um ein Bankgeschäft handelt ist es sehr fraglich, ob ein Verein so etwas darf.
Und wenn auf dem Vereinskonto nichts mehr ist, kann man auch nicht holen.
Außerdem ist ein Vereinsmitglied auch kein Eigentümer des Hauses, er hat
allenfalls Nutzungsrechte.
Dann gibt es die Möglichkeit eine GmbH
oder eine Firma in anderer Form zu gründen. Das ist oft
einfacher als eine Genossenschaft. Die Firma haftet mit Ihrem Eigenkapital, die
Geschäftsführer können nur dann privat belangt werden, wenn ihnen Fahrlässigkeit
in ihren Geschäftsgebahren nachgewiesen wird, wobei allerdings vorausgesetzt
wird, daß sie die nötige Kompetenz haben.
Bei der Beschaffung von genug Eigenkapital gibt es immer die gleichen
Grundsätze: Wer investiert, dem muß man genug Gewinn und Sicherheit bieten
können.
Eine sozial verträgliche Finanzierung ist gerade bei Wohnungen für Senioren schwierig. Die einen haben viel Geld gespart und/oder Besitztümer wie eigene Häuser, andere haben nur eine kleine Rente und keine Werte. Diese bekommen auch keinen Kredit von einer Bank, mangels Sicherheiten und Lebenserwartung. Lohnen tut sich die Anschaffung von Wohnungseigentum nur, wenn man jung anfängt. Dann wohnt man -wenn die Kredite zurückbezahlt sind- entweder mietfrei oder hat durch Mieteinnahmen (oder deren Anteil) gute Einkünfte.
Bislang wurde die Rechtsform in Hinsicht auf die
Eigenschaft als Bauträger bzw. Hausbesitzer untersucht. Es kann aber durchaus
sinnvoll sein, getrennt davon eine juristische Person nur für die Gruppe
der Bewohner zubilden. Das gilt, wenn das Haus jemandem gehört, der mit
dem geeinschaftlichen Wohnmodell nichts zu tun hat und nur als Vermieter
auftritt. Dieser kann die Wohnungen einzeln vermieten und im Mietvertrag ein
Nutzungsrecht für die gemeinsamen Räume und Flächen einräumt. Er kann die Regeln
des Zusammenwohnes auch in einer Hausordnung regeln.
Meist wird der Vermieter damit nichts zu tun habe wollen. Es wird ihm lieber
sein, das Haus insgesamt zu vermieten und sich nicht um die interne
Angelegenheiten kümmern zu müssen. Dafür müssen sich die Bewohner zu einer
Gruppe zusammenschließen, am einfachsten zu einem Verein, möglich ist auch eine
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) o.ä. Der Vermieter wird freilich auf
gewisse Sicherheiten Wert legen, damit er bei Mietrückständen oder Schäden nicht
leer ausgeht. Daher sollte man sich mit ihm über eine beiden Seiten genehme
Rechtsform einigen und sich juristisch beraten lassen.
Worauf man im übrigen achten muß, wenn man an eine
Form des "betreuten Wohnens" denkt, ist die strikte Trennen von Wohnen und
Pflege in rechtlicher und finanzeller Hinsicht. Ansonsten entsteht nämlich
rechtlich eine Pflegeheim, daß dann auch allen Forderungen des Gesetzgebung für
solche Heime gerecht werden muß. Dies kann aber praktisch nir auf
professioneller Ebene erfüllt werden, was zu entsprechenden Kosten führt. Im
Mietvertrag der Wohnung sollte also nicht von "Pflege" die Rede sein, allenfalls
von Hausmeister-Diensten. Der Sinn einer Wohn- oder Hausgemeinschaft liegt ja
auch in der gegenseitigen Hilfe, ohne daß es hierfür Verträge und
Verpflichtungen bräuchte.
Wenn dann richtige Pflege nötig ist, muß diese ambulant erfolgen, bei mehreren
Pflegebedürftigen kann man auch Pflegekräfte gemeinsam auf privater Ebene
eingestellen.
(C) Werner Rother, 2017